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Unsere Verantwortung für Menschen und Umwelt

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards – Umsetzung der Sorgfaltspflicht nach § 6 II Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 

Vorwort 
Matratzen Concord GmbH ist sich ihrer Verantwortung für die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten bewusst und erkennt an, dass die Verantwortung für ihre Geschäftsaktivitäten über die globalen Lieferketten hinweg fortbesteht. Dabei unterliegt Matratzen Concord GmbH bei der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Das LkSG fordert unter anderem gemäß § 6 Abs. 2 LkSG die Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung.

Mit der vorliegenden Grundsatzerklärung stellen wir unsere Strategie und Maßnahmen zur Achtung von Menschen- und Umweltrechten vor, um die Einhaltung unserer Pflichten im eigenen Unternehmen und in den vorgelagerten Lieferketten zu gewährleisten und möglichen Verletzungen vorzubeugen. 

Unsere Ziele 
Unser Anspruch ist es, die Menschenrechte und damit einhergehende Umweltstandards entlang unserer globalen Lieferkette einzuhalten. Ziel ist daher, menschen- und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbetrieb und entlang der ganzen Lieferkette zu analysieren (Risikoanalyse) und Maßnahmen zur Risikoprävention, -minimierung und -beseitigung zu implementieren (Präventivmaßnahmen).
 
Risikomanagement und Risikoanalyse 
Um eine effektive Risikoanalyse unserer Lieferketten durchzuführen, machen wir es zu unserer obersten Priorität, branchen-, länder- sowie produktspezifische Informationen von unseren Lieferanten einzuholen. 

Hierzu haben wir unter anderem Fragebögen erstellt, die jährlich sowie anlassbezogen an unsere Lieferanten ausgeteilt werden. Dadurch können wir nicht nur erfahren, wie unsere Lieferanten zur Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechten stehen, sondern auch in Erfahrung bringen, welche dieser Lieferanten eine Gefährdung für die Erreichung unserer Ziele darstellen. 

Darüber hinaus sensibilisieren wir damit unsere Lieferanten und Geschäftspartner, diese Werte und die damit verbundenen Nachhaltigkeitsanforderungen stärker in ihre eigene Lieferkette einzubinden. 

Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen wird jährlich sowie anlassbezogen analysiert, um aktuellen Veränderungen Rechnung zu tragen. 

Unsere Präventivmaßnahmen 
Um potenziellen menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken und Verletzungen i.S.d. § 2 LKSG präventiv zu begegnen, haben wir für unsere Vertragspartner eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung formuliert, nach dem sich alle unsere Lieferanten und Hersteller vertraglich zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Arbeitsweise verpflichten. Darin definiert Matratzen Concord GmbH verbindliche Standards und klare Erwartungen an alle Lieferanten und Dienstleister, die mit uns zusammenarbeiten. 

Durch die Anerkennung dieser ergänzenden Vertragsvereinbarung verpflichten sich unsere Lieferanten und Geschäftspartner*innen zur 
- Verantwortung  
- Achtung der Menschenrechte 
- Einhaltung von umweltrechtlichen Verboten 
- Offenlegung von Erkenntnissen 

Dies stellt die Grundlage für unser Nachhaltigkeitsengagement in der gesamten Wertschöpfungskette dar.

Unsere Kontrollmechanismen 
Mindestens einmal im Jahr sowie zusätzlich anlassbezogen überprüfen wir, ob unser Sorgfaltspflichtenprozess sowie unsere Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung negativer menschenrechtlicher und umweltbezogener Auswirkungen effektiv sind und unsere themenspezifischen sowie prozessualen Vorgaben eingehalten werden. 

Die Effektivität unserer Maßnahmen in unserer Lieferkette prüfen wir unter anderem anhand der Ergebnisse unserer kontinuierlich durchgeführten Umfragen, sowie durch Vor-Ort- Überprüfungen und Befragungen unserer Mitarbeitenden im eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Lieferanten und Geschäftspartnern.

Benennung eines internen Menschenrechtsbeauftragten 
Zur Unterstützung und Überwachung dieser Sorgfaltsanforderungen und -maßnahmen, hat Matratzen Concord GmbH intern einen Menschenrechtsbeauftragten des Unternehmens ernannt. 

Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens 
Um unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprozesse laufend verbessern und negativen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Auswirkungen wirksam vorbeugen und Abhilfe schaffen zu können, sind wir für jeden eingehenden Hinweis dankbar, der uns auf Sorgfaltspflichtverletzungen entlang der Lieferkette aufmerksam macht. 

Hierfür haben wir ein Beschwerdeverfahren in Form eines Hinweisgebersystems eingerichtet, der fester Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse ist und die Möglichkeit für vertrauliche oder auch anonyme Beschwerden bietet. Allen Hinweisen sowie begründetem Verdacht auf Menschenrechts- oder diesbezüglichen Umweltrechtsverletzungen gehen wir systematisch nach. Da Hinweisgebende Gefahr laufen, bedroht oder unterdrückt zu werden, wahren wir Ihre Anonymität und sichern Ihnen Vertraulichkeit zu. 


Reise in unser Hauptproduktionsland China 
Es ist grundlegend wichtig, nicht nur über potenzielle menschenrechtsbezogene Risiken für Betroffene zu spekulieren, sondern den Austausch mit Ihnen zu suchen. 

Unser Geschäftsführer Michael Li reist deshalb regelmäßig in unser Hauptproduktionsland China und führt dort stichprobenartige Kontrollen durch, um mit den Menschen vor Ort in den Austausch zu kommen. 

Kontrolle durch den Bereich Einkauf 
Die Einhaltung unserer Sorgfaltspflichten wird systematisch kontrolliert: Beispielsweise prüfen die Einkaufsbereiche neue Produktionsmaterial-Lieferanten auch im Hinblick auf Nachhaltigkeitsthemen. Bei risikoreichen Rohstoffen ist die Prüfung umfassender. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Nachhaltigkeitsperformance eines neuen Lieferanten, veranlasst das zuständige Team eine tiefergehende Überprüfung. 


Schlusswort 
Wir sind fest überzeugt: Eine vorbildliche Unternehmensführung kann nur auf der Achtung vor dem Menschen und auf der Achtung unserer Umwelt beruhen!

Ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement bietet uns daher viele Chancen. Mit ihm tragen wir weltweit dazu bei, gute Geschäftspraktiken auf den Märkten zu etablieren. Dies dient einer effektiven Entwicklung der Menschenrechte und dem Erhalt wertvoller natürlicher Ressourcen. 

Über unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Selbstverpflichtungen sowie über die etablierten Sorgfaltsprozesse und deren Wirksamkeit berichten wir ab dem Geschäftsjahr 2024 jährlich an das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und veröffentlichen diesen Bericht für die Öffentlichkeit auf unserer Internetseite. 

Für Fragen und Anmerkungen zu dieser Grundsatzerklärung wenden Sie sich bitte per Mail an legal@matratzen.concord.de. 

Beschwerden oder Berichte über die Nichteinhaltung dieser Grundsatzerklärung können unter dem oben aufgeführten Link an unser als Beschwerdemechanismus eingeführtes Hinweisgebersystem gerichtet werden.