Unsere Verantwortung für Menschen und Umwelt
Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und damit
einhergehender Umweltstandards –
Umsetzung der Sorgfaltspflicht nach § 6 II
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Vorwort
Matratzen Concord GmbH ist sich ihrer Verantwortung für die Einhaltung von Menschen- und
Umweltrechten bewusst und erkennt an, dass die Verantwortung für ihre Geschäftsaktivitäten über
die globalen Lieferketten hinweg fortbesteht.
Dabei unterliegt Matratzen Concord GmbH bei der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen und
umweltbezogenen Sorgfalt den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
(LkSG). Das LkSG fordert unter anderem gemäß § 6 Abs. 2 LkSG die Veröffentlichung einer
Grundsatzerklärung.
Mit der vorliegenden Grundsatzerklärung stellen wir unsere Strategie und Maßnahmen zur Achtung
von Menschen- und Umweltrechten vor, um die Einhaltung unserer Pflichten im eigenen
Unternehmen und in den vorgelagerten Lieferketten zu gewährleisten und möglichen Verletzungen
vorzubeugen.
Unsere Ziele
Unser Anspruch ist es, die Menschenrechte und damit einhergehende Umweltstandards entlang
unserer globalen Lieferkette einzuhalten. Ziel ist daher, menschen- und umweltbezogene Risiken im
eigenen Geschäftsbetrieb und entlang der ganzen Lieferkette zu analysieren (Risikoanalyse) und
Maßnahmen zur Risikoprävention, -minimierung und -beseitigung zu implementieren
(Präventivmaßnahmen).
Risikomanagement und Risikoanalyse
Um eine effektive Risikoanalyse unserer Lieferketten durchzuführen, machen wir es zu unserer
obersten Priorität, branchen-, länder- sowie produktspezifische Informationen von unseren
Lieferanten einzuholen.
Hierzu haben wir unter anderem Fragebögen erstellt, die jährlich sowie anlassbezogen an unsere
Lieferanten ausgeteilt werden. Dadurch können wir nicht nur erfahren, wie unsere Lieferanten zur
Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechten stehen, sondern auch in Erfahrung bringen, welche
dieser Lieferanten eine Gefährdung für die Erreichung unserer Ziele darstellen.
Darüber hinaus sensibilisieren wir damit unsere Lieferanten und Geschäftspartner, diese Werte und
die damit verbundenen Nachhaltigkeitsanforderungen stärker in ihre eigene Lieferkette einzubinden.
Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen wird jährlich sowie anlassbezogen analysiert, um
aktuellen Veränderungen Rechnung zu tragen.
Unsere Präventivmaßnahmen
Um potenziellen menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken und Verletzungen i.S.d. § 2 LKSG
präventiv zu begegnen, haben wir für unsere Vertragspartner eine entsprechende
Ergänzungsvereinbarung formuliert, nach dem sich alle unsere Lieferanten und Hersteller vertraglich
zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Arbeitsweise verpflichten. Darin definiert Matratzen
Concord GmbH verbindliche Standards und klare Erwartungen an alle Lieferanten und Dienstleister,
die mit uns zusammenarbeiten.
Durch die Anerkennung dieser ergänzenden Vertragsvereinbarung verpflichten sich unsere
Lieferanten und Geschäftspartner*innen zur
- Verantwortung
- Achtung der Menschenrechte
- Einhaltung von umweltrechtlichen Verboten
- Offenlegung von Erkenntnissen
Dies stellt die Grundlage für unser Nachhaltigkeitsengagement in der gesamten Wertschöpfungskette
dar.
Unsere Kontrollmechanismen
Mindestens einmal im Jahr sowie zusätzlich anlassbezogen überprüfen wir, ob unser
Sorgfaltspflichtenprozess sowie unsere Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung negativer
menschenrechtlicher und umweltbezogener Auswirkungen effektiv sind und unsere
themenspezifischen sowie prozessualen Vorgaben eingehalten werden.
Die Effektivität unserer Maßnahmen in unserer Lieferkette prüfen wir unter anderem anhand der
Ergebnisse unserer kontinuierlich durchgeführten Umfragen, sowie durch Vor-Ort- Überprüfungen
und Befragungen unserer Mitarbeitenden im eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren
Lieferanten und Geschäftspartnern.
Benennung eines internen Menschenrechtsbeauftragten
Zur Unterstützung und Überwachung dieser Sorgfaltsanforderungen und -maßnahmen, hat
Matratzen Concord GmbH intern einen Menschenrechtsbeauftragten des Unternehmens ernannt.
Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
Um unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprozesse laufend verbessern und
negativen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Auswirkungen wirksam vorbeugen und
Abhilfe schaffen zu können, sind wir für jeden eingehenden Hinweis dankbar, der uns auf
Sorgfaltspflichtverletzungen entlang der Lieferkette aufmerksam macht.
Hierfür haben wir ein Beschwerdeverfahren in Form eines Hinweisgebersystems eingerichtet, der
fester Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse ist und die Möglichkeit für vertrauliche oder auch
anonyme Beschwerden bietet. Allen Hinweisen sowie begründetem Verdacht auf Menschenrechts- oder diesbezüglichen Umweltrechtsverletzungen gehen wir systematisch nach. Da Hinweisgebende
Gefahr laufen, bedroht oder unterdrückt zu werden, wahren wir Ihre Anonymität und sichern Ihnen
Vertraulichkeit zu.
Reise in unser Hauptproduktionsland China
Es ist grundlegend wichtig, nicht nur über potenzielle menschenrechtsbezogene Risiken für
Betroffene zu spekulieren, sondern den Austausch mit Ihnen zu suchen.
Unser Geschäftsführer Michael Li reist deshalb regelmäßig in unser Hauptproduktionsland China und
führt dort stichprobenartige Kontrollen durch, um mit den Menschen vor Ort in den Austausch zu
kommen.
Kontrolle durch den Bereich Einkauf
Die Einhaltung unserer Sorgfaltspflichten wird systematisch kontrolliert: Beispielsweise prüfen die
Einkaufsbereiche neue Produktionsmaterial-Lieferanten auch im Hinblick auf Nachhaltigkeitsthemen.
Bei risikoreichen Rohstoffen ist die Prüfung umfassender. Bestehen Zweifel hinsichtlich der
Nachhaltigkeitsperformance eines neuen Lieferanten, veranlasst das zuständige Team eine
tiefergehende Überprüfung.
Schlusswort
Wir sind fest überzeugt: Eine vorbildliche Unternehmensführung kann nur auf der Achtung vor dem
Menschen und auf der Achtung unserer Umwelt beruhen!
Ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement bietet uns daher viele Chancen. Mit ihm tragen wir
weltweit dazu bei, gute Geschäftspraktiken auf den Märkten zu etablieren. Dies dient einer effektiven
Entwicklung der Menschenrechte und dem Erhalt wertvoller natürlicher Ressourcen.
Über unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Selbstverpflichtungen sowie über die
etablierten Sorgfaltsprozesse und deren Wirksamkeit berichten wir ab dem Geschäftsjahr 2024
jährlich an das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und veröffentlichen diesen
Bericht für die Öffentlichkeit auf unserer Internetseite.
Für Fragen und Anmerkungen zu dieser Grundsatzerklärung wenden Sie sich bitte per Mail an
legal@matratzen.concord.de.
Beschwerden oder Berichte über die Nichteinhaltung dieser Grundsatzerklärung können unter dem
oben aufgeführten Link an unser als Beschwerdemechanismus eingeführtes Hinweisgebersystem
gerichtet werden.